Cookie-Richtlinie

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Die ehrliche Überschrift: Diese Websites setzen überhaupt keine eigenen Cookies. Gespeichert wird ein kleiner Eintrag im localStorage Ihres Browsers, der festhält, wie Sie sich im Banner entschieden haben. Echte Cookies können nur in zwei Fällen entstehen: Google Analytics setzt eigene, nachdem Sie auf Accept geklickt haben, und YouTube setzt eigene, nachdem Sie bei einem eingebetteten Video auf Play gedrückt haben. Tun Sie beides nicht, wird nichts gesetzt.

1. Ein Cookie und localStorage sind nicht dasselbe

Ein Cookie ist eine kleine Datei, die Ihr Browser bei jeder einzelnen Anfrage an den Server zurücksendet, und genau das macht ihn zum Tracking brauchbar. localStorage ist eine Notiz, die Ihr Browser für sich behält: Sie bleibt auf Ihrem Endgerät, wird nie an eine Anfrage angehängt, und kein Server bekommt sie jemals zu sehen, es sei denn, ein Skript liest sie aus und schickt sie absichtlich irgendwohin, was hier nichts tut.

Warum steht dann „Cookie“ auf dem Banner? Weil das das Wort ist, das alle kennen, und weil das hier maßgebliche Recht den Unterschied nicht macht: Die ePrivacy-Regeln der EU und in Deutschland § 25 TDDDG erfassen jede Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät und jeden Zugriff darauf, ob Cookie oder nicht. Die Einwilligung ist in beiden Fällen erforderlich und wird in beiden Fällen eingeholt. Diese Seite verwendet für jede Sache das zutreffende Wort, damit Sie die Behauptung in den Entwicklerwerkzeugen Ihres Browsers selbst überprüfen können.

2. Was diese Websites auf Ihrem Endgerät speichern

Das ist die vollständige Aufstellung über alle sieben Websites hinweg. Jeder Eintrag ist localStorage, kein Cookie. Keiner davon enthält personenbezogene Daten: Ein Einwilligungsvermerk ist eine Entscheidung und ein Zeitstempel, ein Theme-Schlüssel ist eine Anzeigeeinstellung.

Speicherung durch diese Websites selbst
Website Schlüssel Art Inhalt Speicherdauer
vikataylor.com, steamquest.vikataylor.com vt_consent localStorage Ihre Entscheidung im Banner und wann Sie sie getroffen haben: {choice:'granted'|'denied', ts:<epoch ms>} 180 Tage, danach werden Sie erneut gefragt
claude-design-vs-lovable-vs-v0.vikataylor.com vt_consent localStorage Dasselbe: Entscheidung und Zeitstempel 180 Tage
claude-design-vs-lovable-vs-v0.vikataylor.com vt-theme localStorage 'light' oder 'dark': welches Design Sie mit dem Umschalter gewählt haben Bis Sie es löschen
mood-palette-generator.vikataylor.com, moodpalette-prompts.vikataylor.com mp_consent localStorage Dasselbe: Entscheidung und Zeitstempel 180 Tage
fable-vs-opus.vikataylor.com fvo_consent localStorage Dasselbe: Entscheidung und Zeitstempel 180 Tage
3d-scroll-prompts.vikataylor.com p3d_consent localStorage Dasselbe: Entscheidung und Zeitstempel 180 Tage

Das ist die vollständige Liste. Es gibt auf keiner dieser Websites Werbespeicher, kein Retargeting-Pixel, kein Affiliate-Tracking, keine A/B-Tests, keine Sitzungsaufzeichnung, keine Heatmaps, kein Chat-Widget und kein CAPTCHA. Wenn JavaScript in Ihrem Browser ausgeschaltet ist, erscheint das Banner gar nicht, es wird nichts gespeichert und Analytics kann nicht geladen werden.

Eines, das keine Speicherung auf Ihrem Endgerät ist und trotzdem gesagt gehört: Diese Seiten werden über Cloudflare ausgeliefert, das Ihre IP-Adresse und Metadaten der Anfrage erhält und in Server-Logs festhält. Das geschieht vor und unabhängig von jeder Einwilligung, denn nur so kommt die Verbindung überhaupt zustande. Es ist ein serverseitiges Protokoll und nichts, was auf Ihr Endgerät geschrieben wird. Die Datenschutzerklärung behandelt es.

3. Was gesetzt werden kann, sobald Sie zustimmen

Zwei Dritte können Daten in Ihrem Browser ablegen, und zwar erst nach einer bewussten Handlung von Ihnen. Wir beschreiben sie nach ihrem Zweck, statt exakte Namen und Laufzeiten aufzulisten, denn sie werden von Google gesetzt, nicht von uns: Wir können sie nicht auslesen, und wir veröffentlichen keine Namen und Ablaufdaten, die wir nicht überprüfen können und die Google jederzeit ändern kann.

Speicherung durch Dritte, ausschließlich nach Ihrer Handlung
Gesetzt von Erst nachdem Zweck Was wir ehrlich sagen können
Google Analytics 4 (Google LLC) Sie im Banner auf Accept klicken Besuche zählen: einen Browser von einem anderen und eine Sitzung von einer anderen unterscheiden, damit Seitenaufrufe und Herkunftsquellen gemessen werden können, ohne denselben Besuch mehrfach zu zählen Das sind Googles eigene Cookies, geschrieben von Googles Skript. Bevor Sie auf Accept klicken, ist das Skript nicht auf der Seite, und es erreicht keine Anfrage googletagmanager.com oder google-analytics.com. Unsere Mess-ID ist G-VFPV5MZNL2, die IP-Anonymisierung ist eingeschaltet, und Google Consent Mode v2 startet mit jeder Speicherart auf „denied“. Namen und Laufzeiten setzt und ändert Google: Googles Datenschutzerklärung.
YouTube (Google LLC) Sie bei einem eingebetteten Video auf Play drücken Das Video abspielen, Wiedergabeeinstellungen merken und die Wiedergabe auf Googles Seite messen Drei Websites binden ein Video ein: der Claude-Design-Vergleich, Fable vs Opus und 3D Scroll Prompts. Bis Sie auf Play drücken, liegt kein Player auf der Seite, sondern nur ein lokales Vorschaubild, und es wird von keinem Google-Host etwas angefordert. Der Player wird dann von youtube-nocookie.com geladen, was die Speicherung bis zum Beginn der Wiedergabe begrenzt; sobald sie beginnt, erhält YouTube jedoch Ihre IP-Adresse und kann nach eigenen Regeln Daten in Ihrem Browser ablegen. Jede dieser Seiten bietet außerdem einen einfachen Link zu youtube.com an, der das Einbetten vollständig von der Seite fernhält.

Beachten Sie die Asymmetrie, sie ist beabsichtigt: Ein Klick auf Accept lädt das Video nicht, und ein Druck auf Play schaltet Analytics nicht ein. Das sind zwei getrennte Entscheidungen, und Sie können sie unterschiedlich treffen.

4. Einwilligung erteilen, verweigern und widerrufen

Kurz nach dem Laden der Seite erscheint bei Ihrem ersten Besuch auf jeder Website ein Banner. Es hat zwei Schaltflächen, und keine davon ist vorausgewählt:

Das Banner zu ignorieren hat praktisch dieselbe Wirkung wie eine Ablehnung: Es wird nichts geladen, bis Sie auf Accept klicken. Ihre Antwort wird unter dem in Abschnitt 2 genannten Schlüssel im localStorage abgelegt, damit Sie nicht auf jeder Seite gefragt werden, und sie wird nach 180 Tagen erneut abgefragt.

Ihre Meinung zu ändern ist genauso einfach wie die erste Entscheidung. Jede Seite auf jeder dieser Websites hat im Fußbereich eine Schaltfläche Cookie-Einstellungen, auch diese hier. Auf den sieben Websites selbst ist sie englisch beschriftet: „Cookie settings“. Sie öffnet dasselbe Banner mit denselben zwei Schaltflächen erneut, und die Entscheidung, die Sie dort treffen, ersetzt die gespeicherte. Der Widerruf ist damit genauso einfach wie die Erteilung, und das ist es, was die DSGVO verlangt und nicht bloß empfiehlt.

Eine ehrliche Grenze: Ein Wechsel von Accept zu Decline verhindert, dass weiterhin etwas geladen wird, greift aber nicht in Ihren Browser hinein und löscht keine Cookies, die Google bereits gesetzt hat. Die gehören Google, liegen in Ihrem Browser, und nur Sie können sie entfernen. Abschnitt 6 sagt, wie.

5. Ihre Entscheidung wird pro Website gespeichert, nicht netzwerkweit

Browser führen localStorage für jeden Origin getrennt, und diese sieben Websites sind sieben Origins. Der Vermerk über Ihre Entscheidung liegt also auf der Subdomain, auf der Sie sie getroffen haben, und wird mit den anderen nicht geteilt. In der Praxis: Wenn Sie auf vikataylor.com ablehnen und danach 3d-scroll-prompts.vikataylor.com öffnen, fragt das Banner dort erneut.

Wir hätten das mit einem gemeinsamen Cookie auf der übergeordneten Domain umgehen können. Wir haben es nicht getan, denn das hieße, über alle sieben Websites hinweg ein echtes Cookie zu setzen, um festzuhalten, dass Sie kein Tracking wollen, und eine Entscheidung auf Domains auszulesen, die Sie vielleicht nie öffnen. Zweimal gefragt zu werden ist der Preis dafür, das nicht zu tun. Es ist eine Entscheidung pro Website und war es immer, deshalb steht das hier, statt anzudeuten, ein Klick decke alles ab.

6. Selbst im Browser löschen

Alles, was hier beschrieben ist, können Sie jederzeit selbst entfernen, ohne uns zu fragen, und nichts hier kann Sie daran hindern.

Was das Löschen beim nächsten Besuch bewirkt: Der Einwilligungsvermerk ist weg, das Banner fragt also erneut. Beim Claude-Design-Vergleich verschwindet damit auch das von Ihnen gewählte Design, und die Seite kehrt zu ihrer Voreinstellung zurück. Sonst geht nichts verloren, weil sonst nichts gespeichert ist.

7. Was Sie durch Ablehnen verlieren: nichts

Eine Ablehnung kostet Sie keinerlei Funktion. Jede Seite liest sich gleich, jeder Prompt ist vollständig sichtbar und kopierbar, Moodpalette erzeugt Paletten genau wie zuvor, denn seine Farbengine ist regelbasiert und läuft vollständig in Ihrem Browser, ohne Serveraufruf. Kein Inhalt liegt hinter dem Banner, keine Funktion wird eingeschränkt, und es gibt kein zweites Banner, das Sie später in der Sitzung wieder behelligt.

Der einzige Unterschied ist, dass Besuche nicht in Analytics gezählt werden, und das betrifft nur das, was wir über den Verkehr sehen können, nicht das, was Sie tun können. Auch die Videos funktionieren weiterhin: Drücken Sie auf Play, oder nutzen Sie den einfachen YouTube-Link, wenn Sie lieber gar keine Einbettung laden möchten.

8. Änderungen, und an wen Sie sich wenden

Wenn eine Website etwas einsetzt, das Daten auf Ihrem Endgerät speichert, werden diese Seite und die Tabellen oben aktualisiert, bevor es ausgeliefert wird, und das Datum oben ändert sich. Es gibt keinen Verteiler, über den sich das ankündigen ließe, diese Seite ist also der Nachweis.

Fragen zu allem auf dieser Seite, einschließlich der Bitte, genau zu sehen, was eine Website in Ihren Browser schreibt: vika.taylor.one@gmail.com. Diese Adresse ist der einzige vorhandene Kanal. Das größere Bild, einschließlich Rechtsgrundlagen, Übermittlungen außerhalb des EWR und Ihrer Rechte, steht in der Datenschutzerklärung; die Bedingungen, unter denen all das veröffentlicht ist, stehen in den Nutzungsbedingungen. Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG finden Sie im Impressum, das derzeit noch unvollständig ist: Eine ladungsfähige Anschrift liegt nicht vor und wird dort nicht erfunden, die betroffenen Felder stehen als sichtbare Platzhalter.

Maßgeblich ist die englische Fassung. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung, die zur Erleichterung bereitgestellt wird. Falls sie und die englische Fassung in der Bedeutung voneinander abweichen, gilt die englische Fassung.

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